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   LG Bonn, 01.03.1988 - 17 O 180/86   

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https://dejure.org/1988,22042
LG Bonn, 01.03.1988 - 17 O 180/86 (https://dejure.org/1988,22042)
LG Bonn, Entscheidung vom 01.03.1988 - 17 O 180/86 (https://dejure.org/1988,22042)
LG Bonn, Entscheidung vom 01. März 1988 - 17 O 180/86 (https://dejure.org/1988,22042)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.04.1987 - IVa ZR 139/85

    Schadenversicherung - Sachverständiger - Gutachten

    Auszug aus LG Bonn, 01.03.1988 - 17 O 180/86
    Bei der Berechnung der prozentualen Abweichung der in dem Gutachterverfahren festgestellten von den tatsächlichen Werten war entsprechend der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in VersR 87, 601 f. (602) der geforderte höhere Betrag mit 100 % gleichzusetzen, wobei hier der geforderte höhere Betrag der bei zutreffender Berechnung sich ergebende Entschädigungsbetrag von 429.332,68 DM anzusetzen ist.

    In der Entscheidung VersR 87, 601 f hat der Bundesgerichtshof Abweichungen in einer Größenordnung von unter 15 % als regelmäßig unbeachtlich bezeichnet.

  • OLG Braunschweig, 17.04.1975 - 1 U 34/73
    Auszug aus LG Bonn, 01.03.1988 - 17 O 180/86
    Dementsprechend besteht auch in der Rechtsprechung (OLG München, VersR 59, 1017, OLG Braunschweig VersR 76, 329, LG Köln, VersR 80, 1066) die Tendenz, eine offenbar erhebliche Abweichung im Sinne von § 64 Abs. 1 Satz 1 VVG erst bei einer Abweichung um 20 % anzunehmen.
  • LG Köln, 23.04.1980 - 74 O 209/78
    Auszug aus LG Bonn, 01.03.1988 - 17 O 180/86
    Dementsprechend besteht auch in der Rechtsprechung (OLG München, VersR 59, 1017, OLG Braunschweig VersR 76, 329, LG Köln, VersR 80, 1066) die Tendenz, eine offenbar erhebliche Abweichung im Sinne von § 64 Abs. 1 Satz 1 VVG erst bei einer Abweichung um 20 % anzunehmen.
  • OLG Köln, 12.05.1995 - 9 U 233/94

    Übertragung des Versicherungsvertrags mit Übertragung des versicherten Objekts

    Grundsätzlich ist es nämlich allein Aufgabe des Versicherungsnehmers, dafür Sorge zu tragen, daß der Versicherer die richtigen Angaben zur Höhe des notwendigen Versicherungsschutzes erhält und daß so eine Unterversicherung ausgeschlossen werden kann (vgl. OLG Köln in r + s 1989 S. 124 f. mit Bezug auf BGH, VersR 67, 25; und in Vers R 1979 S. 513 sowie LG Lübeck in r + s 1992 S. 387).
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